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Das Lieferketten-Gesetz – in Supply Chain schon immer ein Thema

Das Lieferkettengesetz ist nun funktional und im Recht auch in der Logistik angekommen.

Das Lieferkettengesetz ist nun funktional und im Recht auch in der Logistik angekommen. Es ist der rechtliche Rahmen, der Unternehmen dazu verpflichtet, in ihren globalen Lieferketten menschenrechtliche und umweltbezogene Standards einzuhalten. Es zielt darauf ab, Menschenrechtsverletzungen, Umweltzerstörungen und soziale Missstände entlang der gesamten Lieferkette zu verhindern respektive zu minimieren. Die Logistik, als ein zentraler Bestandteil von Lieferketten, spielt eine wichtige Rolle bei der Umsetzung des Lieferkettengesetzes. Aber eben nicht erst seit heute. Schon immer, im Kontext von Supply Chain Management waren diese Aspekte ein grosses Thema.

Da die Logistik 360-Grad, also alles umfasst in der gesamten Lieferkette, von der Beschaffung von Rohstoffen über die Produktion bis zur Verteilung an den Endverbraucher. Im Rahmen des Lieferkettengesetzes müssen Unternehmen sicherstellen, dass ihre Logistikaktivitäten den Anforderungen an Menschenrechte, Arbeitnehmerrechte, Umweltstandards und andere relevante Vorschriften entsprechen.

Das neue Gesetz verpflichtet Unternehmen, Sorgfaltspflichten in ihren Lieferketten umzusetzen. Das bedeutet, dass Unternehmen ihre Lieferanten und Subunternehmer daraufhin prüfen müssen, ob sie menschenrechtliche und umweltbezogene Standards einhalten. Dies beinhaltet auch die Überprüfung der Arbeitsbedingungen, der Entlohnung, der Arbeitssicherheit und anderer sozialer und ökologischer Aspekte in der Logistik. Darüber hinaus müssen Unternehmen geeignete Massnahmen ergreifen, um potenzielle Risiken in ihrer Logistik zu identifizieren und zu minimieren. Dies kann beispielsweise die Implementierung von transparenten Lieferkettenprozessen, die Schulung von Mitarbeitern und Lieferanten, die Einrichtung von Beschwerdemechanismen und auch die Einführung von Zertifizierungssystemen umfassen.

Im Falle von Verstössen gegen das Lieferkettengesetz können Unternehmen haftbar gemacht werden und mit rechtlichen und finanziellen Konsequenzen konfrontiert werden. Daher ist es für Unternehmen von grosser Bedeutung, sicherzustellen, dass ihre Logistikaktivitäten den Anforderungen des Lieferkettengesetzes entsprechen, um Risiken zu minimieren und ihre gesetzlichen Verpflichtungen zu erfüllen.

Das Lieferkettengesetz in der Schweiz
Das Lieferkettengesetz ist ab Januar 2023 in Deutschland Kraft und gilt zunächst für Firmen mit Sitz in Deutschland mit mehr als dreitausend Mitarbeitenden. Ab 2024 gilt das Gesetz dann auch für Firmen mit mehr als eintausend  Mitarbeitenden. Das Gesetz ist aber nicht nur für die “Grossen” relevant: KMU sind als Zulieferer ebenfalls indirekt von den neuen Regelungen betroffen. Die im Gesetz geforderten Sorgfaltspflichten erstrecken sich von der Definition interner Prozesse, Durchführen einer Risikoanalyse, Definieren von Präventionsmassnahmen und Einrichten eines Beschwerdemechanismus bis hin zur regelmässigen Veröffentlichung eines Jahresberichts. Das Gesetz definiert zudem klare Verantwortlichkeiten und fordert Unternehmen dadurch zum Handeln auf.

Auch wenn in der Schweiz dieses Gesetz nicht direkt zum Tragen kommt, ist doch seit dem 1. Januar 2022 die sogenannte „Verordnung über Sorgfaltspflichten und Transparenz bezüglich Mineralien und Metallen aus Konfliktgebieten und Kinderarbeit” kurz “VSoTr” in der Schweiz in Kraft. Sie zielt darauf ab, Menschenrechte und Umwelt in der globalen Wirtschaft stärker zu schützen. Lieferketten müssen auf die Einhaltung menschenrechtlicher und umweltbezogener Standards überprüft werden. Für alle Unternehmen entstehen somit neue Sorgfalts- und Berichtspflichten und in diesem Sinne ist die Logistik-Branche seit jeher diesen Themen verpflichtet, beachtet sie sorgfältig und setzt sie möglichst kundengerecht und gesetzeskonform um.

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